WETTBEWERB: LITTLE LIFE SAVERS


Wir sind im täglichen Leben von vielerlei kleinen Gadgets umgeben, vom Portemonnaie zum Handy, vom Schlüsselanhänger zur Sonnenbrille. Alle sind sie nützlich, praktisch, hilfreich, und könnten uns in manch kleiner oder grösserer Notlage helfen und vielleicht sogar einmal das Leben retten.

FabLab Luzern sucht mit dem Wettbewerb «Little Life Savers» neue Entwürfe für Produkte die nützlich, praktisch und hilfreich sind.

Grenzen sind alleine durch die Fantasie gesetzt — und die Produktionsmöglichkeiten im FabLab.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist für alle offen, als Einzelpersonen oder in Gruppen.

Es winken grossartige [EXPAND Preise… (klick)]
Preise:
1. Preis “Design”: Teilnahme Master Class “From 3D to 2D and back to 3D”
1. Preis “Maker”: Selbstbau 3D-Drucker Ultimaker inkl. Workshop
2. und 3. Preis: DIY-Gutscheine im Wert von 500 / 250 Franken

Spezialpreis des Club Soroptimists für die beste Einsendung einer Frau.
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Eingabefrist für den Wettbewerb: 27. April 2011 verlängert: 31. Mai 2011 (physisch und online).

[EXPAND So kannst Du mitmachen (Klick für mehr)]

  • Eingaben im FabLab vorbeibringen (siehe Öffnungszeiten)
  • Eingaben ans FabLab schicken (FabLab Luzern, Wettbewerb Little Life Savers,  Technikumstrasse 21, CH-6048 Horw
  • Eingaben per email senden an littlelifesaversluzern@gmail.com
  • Auf diesem Blog registrieren und Eingaben posten

Zu jeder Eingabe gehört (a) das physische Produkt; (b) Bilder vom Produkt; (c) eine (knappe) Bauanleitung, idealerweise mit Bildern; und (d) falls zutreffend, die digitalen Files (Illustrator, etc.).
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Deine Rechte

Die Rechte an den Eingaben gehören den Einsender/innen. [EXPAND Klick für mehr Details…]

An Deiner Einsendung zum Wettbewerb hast Du verschiedene Rechte, die Du auch behältst:

  1. Das Urheberrecht – es schützt das Erzeugnis als Resultat einer geistigen Schöpfung, die eigenständig (originell) ist, nicht aber die Idee an sich. Das Recht entsteht mit der Schaffung des Werkes und ist damit automatisch geschützt. Das entsprechende Gesetz ist das Urheberrechtsgesetz URG (SR 231.1).
  2. Das Designrecht – es schützt die Gestaltung eines Erzeugnisses, charakterisiert durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben, Flächen und das verwendete Material, wenn diese nicht allein von der Funktion bestimmt sind. Das Recht entsteht erst durch Registrierung beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Eintragsberechtig ist nur die Person, die das Design entworfen hat. Warnung: Das IGE überprüft dies aber nicht. Das entsprechende Gesetz ist das Designgesetz (SR 232.12).
  3. Das Patentrecht – es schützt technische Erfindungen, die neu sind und gewerblich anwendbar. Das Recht entsteht erst durch Registrierung beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Eintragsberechtigt ist nur die Person, die die technische Lösung erfunden hat. Das entsprechende Gesetz ist das Patentgesetz (SR 232.14).

FabLab Luzern wird auf keine Weise Mitinhaber an diesen Rechten.

Hinweis zum Design- und Patentrecht: die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Veröffentlichung. Ein Design oder eine technische Erfindung sind aber nicht mehr neu, wenn sie schon veröffentlicht sind. Solltest Du also für Deine Wettbewerbseingabe ein Design oder ein Patent anmelden wollen, musst Du das vor der Eingabe tun.
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Teilen

Im Sinne des Teilens (sharing) in unserem Motto «dream it. make it. share it.» verlangen wir aber von allen Teilnehmer/innen am Wettbewerb, dass sie die nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Einsendungen allen anderen erlauben; von allen weiteren Nutzern verlangen wir genau dasselbe auch (Weitergabe unter denselben Bedingungen).[EXPAND Klick für mehr Details…]

Unter nicht-kommerziell verstehen wir dabei jede Nutzung, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist.

Wer also immer eine Einsendung unter dieser Bedingung nutzt, muss die Resultate dieser Nutzung auch wieder unter den gleichen Konditionen weitergeben.

Für das Urheberrecht gibt es eine Standard-Lizenz, die sogenannte «Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 Schweiz Lizenz» (oder kurz CC BY-NC-SA 2.5 CH), welche sämtliche Details regelt.

Durch Akzeptieren unserer Terms and Conditions legst Du fest, dass diese Lizenz für alle Deine Wettbewerbseingaben gültig ist.

Für das Design- und das Patentrecht bestehen keine solchen Standard-Lizenzen. Durch Akzeptieren unserer Terms and Conditions legst Du fest, dass Du sinngemäss die nicht-kommerzielle Nutzung Deiner Wettbewerbseingaben im Design- und Patentrechtskontext tolerierst und Weitergabe unter denselben Bedingungen forderst.

Das FabLab Luzern wird auf keine Weise Partei an diesen Lizenzvereinbarungen.
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